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Arbeitnehmer in einer Lagerhalle bei der Arbeit
Wirtschaft

Mindestlohn auf 13,90 Euro: Was die Erhöhung für Arbeitnehmer bedeutet

Seit Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro monatlich. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben worden. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung der Mindestlohnkommission um, die im vergangenen Jahr eine Erhöhung in zwei Stufen beschlossen hatte. Der vorherige Satz von 12,82 Euro galt seit Januar 2025. Die aktuelle Anhebung entspricht einem Plus von rund 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert.

Mindestlohnkommission: Kompromiss nach schwierigen Verhandlungen

Die Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie einem wissenschaftlichen Mitglied zusammensetzt, hatte die Erhöhung im Juni 2025 empfohlen. Die Verhandlungen gestalteten sich nach Angaben von Beteiligten schwierig. Während die Gewerkschaften auf einen deutlichen Sprung auf über 14 Euro gedrängt hatten, warnten Arbeitgebervertreter vor einer Überforderung insbesondere kleiner Betriebe in strukturschwachen Regionen.

Der gefundene Kompromiss sieht neben der aktuellen Erhöhung eine weitere Anhebung auf 14,40 Euro zum 1. Januar 2027 vor. Das Bundesarbeitsministerium hat die Empfehlung per Rechtsverordnung umgesetzt, wie es das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorsieht.

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro

Mit der Mindestlohnerhöhung steigt automatisch auch die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung. Sie berechnet sich aus dem Mindestlohn multipliziert mit 43,33 Stunden monatlich und liegt nun bei 603 Euro. Für Minijobberinnen und Minijobber bedeutet das, dass sie bei gleichbleibender Stundenzahl weiterhin unter der Grenze bleiben können, gleichzeitig aber einen höheren Stundenlohn erhalten.

Arbeitgeber müssen allerdings darauf achten, dass die monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Andernfalls wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Die Minijob-Zentrale hat Arbeitgeber bereits im Vorfeld auf die Änderungen hingewiesen und empfiehlt, bestehende Verträge zu überprüfen.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dürfte die Erhöhung rund 5,8 Millionen Beschäftigte direkt betreffen. Besonders stark wirkt sich die Anhebung in Branchen wie der Gastronomie, dem Einzelhandel, der Gebäudereinigung und der Landwirtschaft aus. In Ostdeutschland liegt der Anteil der Mindestlohnempfänger nach wie vor deutlich höher als in den westlichen Bundesländern.

Kritiker befürchten, dass die Erhöhung in einigen Branchen zu Arbeitszeitverkürzungen oder verstärktem Einsatz von Automatisierung führen könnte. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnte vor einer zusätzlichen Belastung für Betriebe, die bereits unter gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten leiden.

Dagegen betonte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Erhöhung sei überfällig und trage dazu bei, die Kaufkraft von Geringverdienern zu stärken. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell verwies darauf, dass ein höherer Mindestlohn auch die Binnennachfrage stütze und damit positive Effekte für die gesamte Volkswirtschaft habe.