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Person nutzt ein Tablet für einen digitalen Behördengang
Recht

Digitale Verwaltung: Mehr Behördengänge ab 2026 online möglich

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes schreitet voran. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klaffen noch erhebliche Lücken.

Deutschland gilt im europäischen Vergleich als digitaler Nachzügler, wenn es um Verwaltungsleistungen geht. Während in Estland, Dänemark oder Österreich nahezu alle Behördengänge online erledigt werden können, müssen Bürgerinnen und Bürger hierzulande für viele Anliegen immer noch persönlich im Amt erscheinen. Das soll sich nun schrittweise ändern.

OZG 2.0: Der neue Anlauf zur digitalen Verwaltung

Bereits 2017 hatte der Bundestag das Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtete, bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Dieses Ziel wurde deutlich verfehlt. Anfang 2024 trat das überarbeitete OZG 2.0 in Kraft, das einen realistischeren Zeitrahmen setzt und auf verbindliche technische Standards dringt.

Seit Anfang 2026 sind nun tatsächlich weitere wichtige Dienstleistungen online verfügbar. Dazu gehören unter anderem die Beantragung von Elterngeld, die Ummeldung des Wohnsitzes, die Anforderung von Führungszeugnissen sowie verschiedene Gewerbeanmeldungen. Insgesamt sind laut Bundesinnenministerium mittlerweile rund 180 der priorisierten Verwaltungsleistungen flächendeckend digital nutzbar.

Technische Hürden und die Faxgerät-Kultur

Die größten Hindernisse liegen weniger in fehlender politischer Ambition als in der fragmentierten IT-Landschaft der deutschen Verwaltung. Jedes Bundesland, oft sogar jede Kommune, betreibt eigene Systeme, die untereinander kaum kompatibel sind. Die Interoperabilität, also die Fähigkeit verschiedener Systeme, Daten nahtlos auszutauschen, bleibt eine der zentralen Herausforderungen.

Symbolisch für den Rückstand steht das Faxgerät, das in vielen deutschen Behörden noch immer zum alltäglichen Arbeitsmittel gehört. Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht von 2025 festgestellt, dass in über 60 Prozent der Bundesbehörden noch aktiv Faxgeräte im Einsatz sind. Kritiker sprechen von einer „digitalen Zweiklassengesellschaft“: Wer technisch versiert ist und in einer fortschrittlichen Kommune lebt, profitiert von den neuen Angeboten. In strukturschwachen Regionen hingegen hinkt die Digitalisierung weiter hinterher.

Datenschutz als Spannungsfeld

Ein weiterer Diskussionspunkt ist der Datenschutz. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Digitalisierung der Verwaltung nur dann Akzeptanz finden werde, wenn der Schutz persönlicher Daten gewährleistet sei. Insbesondere die Frage, inwieweit Behörden untereinander Daten austauschen dürfen, um Bürgern unnötige Mehrfachangaben zu ersparen, ist datenschutzrechtlich heikel.

Das sogenannte „Once-Only-Prinzip“, nach dem Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen und Behörden sie anschließend untereinander teilen, ist in der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway vorgesehen. In Deutschland scheitert die Umsetzung bislang an den strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie am föderalen System, in dem Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte unterschiedliche Maßstäbe anlegen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte bei der Vorstellung der neuen digitalen Angebote, dass die Bundesregierung den Ausbau konsequent vorantreiben werde. Ziel sei es, bis Ende 2028 mindestens 400 der wichtigsten Verwaltungsleistungen flächendeckend digital verfügbar zu machen. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, hängt nicht zuletzt von der Kooperationsbereitschaft der Länder und Kommunen ab.