Die Riester-Rente gilt seit Jahren als gescheitertes Modell. Hohe Kosten, geringe Renditen und eine sinkende Zahl von Verträgen haben das einst als große Sozialreform gefeierte Instrument in die Kritik gebracht. Mit dem Altersvorsorgedepot plant die Bundesregierung nun einen grundlegenden Neuanfang bei der geförderten privaten Altersvorsorge. Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett gebilligt und hat bereits die erste Lesung im Bundestag durchlaufen.
Kapitalmarktbasiert statt Garantieprodukt
Der wesentliche Unterschied zur Riester-Rente liegt im Anlagekonzept. Während Riester-Verträge eine Beitragsgarantie vorschreiben mussten – also mindestens die eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn zurückzahlen –, verzichtet das neue Altersvorsorgedepot auf diese Garantiepflicht. Stattdessen können Sparer ihr Geld direkt in Aktien, ETFs und Fonds investieren und so von den langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.
Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzen, dass die durchschnittliche Rendite des neuen Modells über einen Anlagezeitraum von 30 Jahren deutlich über der bisheriger Riester-Produkte liegen könnte. Allerdings tragen Sparer damit auch ein höheres Risiko, da Kursverluste insbesondere kurz vor dem Rentenantritt die angesparte Summe erheblich schmälern können.
Staatliche Förderung und Zulagenstruktur
Die staatliche Förderung bleibt ein zentrales Element. Der Gesetzentwurf sieht eine jährliche Grundzulage von 175 Euro vor, die unabhängig vom Einkommen gewährt wird. Hinzu kommen Kinderzulagen von 185 Euro je Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Zusätzlich können Beiträge bis zu einer Höhe von 3.000 Euro jährlich steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Neu ist auch die Möglichkeit, das angesparte Kapital bei Renteneintritt flexibler zu nutzen. Neben der klassischen Verrentung soll auch ein Entnahmeplan mit Kapitalverzehr möglich sein. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Kritik, dass die starre Verrentungspflicht bei Riester-Verträgen viele potenzielle Sparer abgeschreckt hatte.
Offene Fragen und weiterer Gesetzgebungsprozess
Trotz breiter Zustimmung zum Grundkonzept gibt es noch Diskussionsbedarf im parlamentarischen Verfahren. Die SPD-Fraktion pocht darauf, dass auch Geringverdiener ausreichend von der Förderung profitieren. Verbraucherzentralen fordern zudem ein staatlich verwaltetes Standardprodukt, ähnlich dem schwedischen AP7-Fonds, das als kostengünstige Alternative zu privaten Anbietern dienen soll.
Die Versicherungswirtschaft, vertreten durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), begrüßt die Reform grundsätzlich, warnt aber vor einer übermäßigen Regulierung, die Produktvielfalt einschränken könnte. Der Bundesrat muss dem Gesetz ebenfalls zustimmen, da es die Länder bei der Finanzverwaltung betrifft.
Der Zeitplan sieht vor, dass das Gesetz noch im Herbst 2026 verabschiedet wird, damit die ersten Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 angeboten werden können. Bestehende Riester-Verträge sollen in das neue System überführt werden können, müssen es aber nicht. Wer seinen bestehenden Vertrag behält, verlängert den bisherigen Förderanspruch.