Seit Anfang 2026 ist das Bürgergeld Geschichte. An seine Stelle tritt die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende, die im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) eingeführt wurde. Die Änderungen betreffen rund 5,5 Millionen Leistungsberechtigte in Deutschland und markieren einen deutlichen Kurswechsel in der Sozialpolitik.
Schärfere Sanktionen und kürzere Karenzzeiten
Das wohl auffälligste Merkmal der Reform sind die verschärften Sanktionsmöglichkeiten. Während das Bürgergeld Leistungskürzungen bei Pflichtverstößen weitgehend eingeschränkt hatte, können die Jobcenter nun wieder spürbare Kürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs verhängen. Bei wiederholter Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen, droht sogar ein vollständiger Leistungsentzug für bis zu drei Monate.
Auch die sogenannte Karenzzeit wurde deutlich verkürzt. Unter dem Bürgergeld hatten Antragsteller in den ersten zwölf Monaten einen erweiterten Schonraum für Ersparnisse und Wohnkosten. Diese Frist beträgt nun nur noch sechs Monate. Die Vermögensfreigrenzen wurden ebenfalls abgesenkt.
Erweiterte Mitwirkungspflichten
Die neue Grundsicherung setzt verstärkt auf den Grundsatz des „Förderns und Forderns“. Leistungsempfänger sind verpflichtet, sich aktiver um eine Beschäftigung zu bemühen. Konkret bedeutet das: Wer eine zumutbare Arbeitsstelle ablehnt, muss mit schnelleren und härteren Konsequenzen rechnen. Die Definition von „zumutbarer Arbeit“ wurde erweitert, sodass auch Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich als akzeptabel gelten.
Zudem wurden die Anforderungen an die Eingliederungsvereinbarungen verschärft. Die bisherigen Kooperationspläne des Bürgergelds werden durch verbindlichere Vereinbarungen ersetzt, deren Nichteinhaltung unmittelbar sanktioniert werden kann.
Politischer Hintergrund: Ein Kompromiss mit Spannungen
Die Reform geht maßgeblich auf den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung zurück. Die CDU/CSU hatte im Wahlkampf eine deutliche Verschärfung der Bürgergeld-Regeln gefordert und sah in der Umbenennung ein wichtiges Signal an die Bevölkerung. Die SPD stimmte den Änderungen unter der Bedingung zu, dass die Regelsätze nicht abgesenkt werden und Weiterbildungsmaßnahmen weiterhin gefördert werden.
Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Diakonie kritisieren die Neuregelung scharf. Sie warnen vor einer zunehmenden Stigmatisierung von Leistungsempfängern und bezweifeln, dass härtere Sanktionen tatsächlich zu mehr Beschäftigung führen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert stattdessen mehr Investitionen in Qualifizierung und eine bessere Betreuung durch die Jobcenter.
Befürworter der Reform, darunter Arbeitgeberverbände und Teile der Wirtschaftswissenschaft, sehen in den strengeren Regeln hingegen einen notwendigen Schritt, um die Erwerbsanreize zu stärken. Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, die Auswirkungen der neuen Regelungen eng zu beobachten und dem Bundestag bis Ende des Jahres einen ersten Evaluierungsbericht vorzulegen.