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Containerschiffe im Hafen als Symbol für globale Lieferketten
Wirtschaft

EU-Lieferkettengesetz: Neue Pflichten für deutsche Unternehmen

Die europäische Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht stellt Firmen vor weitreichende Anforderungen. Besonders der Mittelstand sieht sich vor großen Herausforderungen.

Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) hat die Europäische Union ein Regelwerk geschaffen, das Unternehmen verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Die Richtlinie geht deutlich über das bereits bestehende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus und betrifft in den kommenden Jahren auch mittelständische Unternehmen.

Was die Richtlinie konkret verlangt

Im Kern verpflichtet die CSDDD Unternehmen, potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern und abzustellen. Dazu gehören nicht nur direkte Zulieferer, sondern auch nachgelagerte Geschäftspartner. Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, regelmäßig Bericht erstatten und einen Klimatransitionsplan vorlegen, der mit den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar ist.

Die Umsetzung erfolgt stufenweise: Ab 2027 gelten die Pflichten zunächst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Ab 2028 sinken die Schwellenwerte auf 3.000 Beschäftigte und 900 Millionen Euro, ab 2029 auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz.

Sorgen im deutschen Mittelstand

Während Großkonzerne wie BASF, Siemens oder Volkswagen bereits über ausgebaute Compliance-Abteilungen verfügen, stellt die Richtlinie viele mittelständische Unternehmen vor erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnt vor einer „übermäßigen bürokratischen Belastung“, die den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter schwächen könne.

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht die Umsetzung kritisch. Präsident Peter Adrian betonte, dass gerade kleinere Zulieferer, die zwar selbst nicht direkt unter die Richtlinie fallen, von ihren größeren Abnehmern zunehmend zur Einhaltung der Standards verpflichtet würden. Dies führe zu einem „Kaskadeneffekt“, der weit über den eigentlichen Anwendungsbereich der Richtlinie hinausreiche.

Umsetzung in deutsches Recht und offene Fragen

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Dabei muss das bestehende LkSG an die erweiterten Anforderungen der CSDDD angepasst werden. Zentrale Streitpunkte sind unter anderem die Frage der zivilrechtlichen Haftung, also ob Geschädigte in Drittstaaten künftig vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz klagen können, sowie der genaue Umfang der Prüfpflichten in komplexen Lieferketten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat angekündigt, bei der nationalen Umsetzung darauf zu achten, „unnötige Doppelbelastungen“ zu vermeiden und Synergien mit bestehenden Berichtspflichten zu nutzen. Gleichzeitig sollen branchenspezifische Leitfäden und digitale Unterstützungstools den Unternehmen die Umsetzung erleichtern.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Germanwatch begrüßen die Richtlinie grundsätzlich, fordern aber eine ambitionierte Umsetzung ohne Schlupflöcher. Sie verweisen auf zahlreiche Fälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten, die zeigten, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht ausreichten.