Zum Jahresbeginn 2026 ist der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben worden. Das bedeutet: Erst ab diesem Betrag müssen Steuerpflichtige in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Die Anhebung geht auf eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes (EStG) zurück, die der Bundestag im vergangenen Herbst beschlossen hatte. Im Vergleich zum Vorjahr, als der Freibetrag bei 12.084 Euro lag, ergibt sich eine Erhöhung um 264 Euro.
Warum der Grundfreibetrag steigt
Hintergrund der jährlichen Anpassung ist der sogenannte Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung regelmäßig vorlegt. Darin wird berechnet, welcher Betrag Erwachsenen und Kindern mindestens steuerfrei bleiben muss, um das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, diesen Betrag entsprechend der Preisentwicklung anzupassen.
Zugleich dient die Maßnahme dazu, die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Ohne regelmäßige Korrekturen würden Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen – ein Effekt, der als heimliche Steuererhöhung gilt. Neben dem Grundfreibetrag wurden daher auch die übrigen Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif leicht nach oben verschoben.
Was sich für Arbeitnehmer und Rentner ändert
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die Anhebung eine geringfügige Entlastung bei der monatlichen Lohnsteuer. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums beträgt die jährliche Ersparnis für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von 45.000 Euro rund 70 bis 90 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Effekt entsprechend.
Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Anhebung, sofern ihre steuerpflichtigen Einkünfte knapp über dem bisherigen Freibetrag lagen. Wer bislang geringfügig Einkommensteuer zahlen musste, kann durch den höheren Grundfreibetrag unter Umständen vollständig steuerfrei bleiben. Allerdings steigt gleichzeitig der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner des Jahrgangs 2026 auf 84 Prozent, was den Entlastungseffekt teilweise aufhebt.
Geringverdiener und Transferleistungsempfänger
Für Beschäftigte im Niedriglohnsektor hat die Erhöhung vor allem symbolische Bedeutung, da viele von ihnen bereits unterhalb der Besteuerungsgrenze liegen. Dennoch wirkt sich der höhere Freibetrag indirekt auf verschiedene Sozialleistungen aus, deren Berechnung teilweise an steuerliche Kenngrößen geknüpft ist.
Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Anpassung, kritisierte jedoch, dass sie angesichts der aktuellen Inflationsrate zu gering ausfalle. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte weitergehende Entlastungen für untere und mittlere Einkommen. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es, weitere Anpassungen würden im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2027 geprüft.