Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 vorgelegt. Die bestehende Regelung, die auf §556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) basiert, wäre ohne gesetzgeberisches Handeln Ende 2025 ausgelaufen. Mit der Verlängerung setzt die Koalition ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um.
Was die Mietpreisbremse regelt
Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Miete bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. In diesen Regionen darf die Miete bei einem neuen Mietverhältnis höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gebiete als angespannt gelten, legen die jeweiligen Landesregierungen per Rechtsverordnung fest. Derzeit sind vor allem Großstädte und Ballungsräume wie Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main und Köln betroffen.
Ausgenommen von der Regelung sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie Wohnungen, die nach umfassender Modernisierung erstmals wieder vermietet werden. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass Investitionsanreize für den Neubau und die Sanierung bestehender Wohnungen erhalten bleiben.
Kritik der Vermieterverbände
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und der Eigentümerverband Haus & Grund haben die geplante Verlängerung scharf kritisiert. ZIA-Präsident Iris Scheel erklärte, die Mietpreisbremse bekämpfe lediglich Symptome, statt die eigentlichen Ursachen des Wohnungsmangels anzugehen. Was der Markt brauche, seien bessere Rahmenbedingungen für den Neubau: schnellere Genehmigungsverfahren, niedrigere Baukosten und verlässliche Förderung.
Haus & Grund warnte zudem, dass die Regulierung private Vermieter zunehmend verunsichere. Viele Kleinvermieter überlegten, ihre Wohnungen zu verkaufen, anstatt sie weiter zu vermieten. Dies verschärfe das Angebot auf dem Mietmarkt zusätzlich. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat in einer aktuellen Studie darauf hingewiesen, dass die Mietpreisbremse keinen messbaren Effekt auf das Neubauvolumen habe.
Mieterbund begrüßt Verlängerung
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich, forderte aber zugleich Nachbesserungen. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten betonte, die Mietpreisbremse sei ein „unverzichtbares Instrument zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ in angespannten Märkten. Ohne sie würden die Mieten bei Neuvermietungen in vielen Städten noch schneller steigen.
Konkret fordert der Mieterbund, die bestehenden Ausnahmen einzuschränken und die Sanktionen bei Verstößen zu verschärfen. Bislang können Mieter eine zu hohe Miete nur rückwirkend bis zum Zeitpunkt einer qualifizierten Rüge geltend machen. Der DMB setzt sich dafür ein, dass zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Vertragsbeginn zurückgefordert werden kann.
Bundesjustizministerin hat angekündigt, den Gesetzentwurf zügig in den Bundestag einzubringen. Eine Verabschiedung wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause angestrebt. Die Länder, die über den Bundesrat zustimmen müssen, haben bisher überwiegend Unterstützung signalisiert.